Gestaltend vererben

Foto: Kathleen Friedrich

Dr. Thorsten Purps ist Gründungspartner des Potsdamer Anwaltbüros Streitbörger und Partner. Der aus Dortmund kommende promovierte Jurist berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen des Erbrechts und erarbeitet erbschaftsteuerliche Konzepte. Neben der gestaltenden erbrechtlichen Beratung ist Dr. Purps zertifizierter Testamentsvollstrecker. Des Weiteren ist er auf dem Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts tätig. In den 1990er Jahren lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Klärung von offenen Vermögensfragen infolge der Wiedervereinigung. Oft gab es dabei spannende und herausfordernde Bezugspunkte zum Erbrecht, weshalb Dr. Purps sich auf dieses Rechtsgebiet konzentrierte und 2007 Fachanwalt für Erbrecht wurde. „Heute sind rund zwei Drittel meiner Mandate Vermögensnachfolgeplanungen. Denn man kann bereits zu Lebzeiten viel gestalten, um erbschaftsteuerliche Sachverhalte und Pflichtteilsansprüche zu optimieren“, erklärt der Fachanwalt für Erbschaftsrecht. Gerade die Generation der Babyboomer, die sich anschickt in Rente zu gehen, kann schon zu Lebzeiten bspw. die Immobilie übertragen, durch das Nießbrauchsrecht jedoch weiterhin im wirtschaftlichen Besitz des Hauses bleiben. Auch für Unternehmen, die es im Rahmen der Nachfolge zu übertragen gilt, sind erbschaftsteuerliche Gestaltungen sinnvoll und notwendig, wenn das Betriebsvermögen hundertprozentig erhalten bleiben soll.

„Die Lösung von Erbschaftsfragen schon zu Lebzeiten und ihre steueroptimierte Planung ist wichtig, denn wenn der Erbfall eingetreten ist, kann man nur noch wenig bisweilen gar nichts mehr gestalten“, weiß der Fußballfan, der neben diversen juristischen Fachpublikationen auch einige philosophisch-belletristische Bücher über Fußball, alte Schulfreunde und den Marathonsport veröffentlicht hat.

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